Die Schweigepflicht des Anwalts ist ein grundlegender Bestandteil der Berufszulassungsregeln. Die Schweigepflicht zu brechen oder zu umgehen, kann einem Anwalt schwerwiegende Konsequenzen einbringen, da die Einhaltung der Schweigepflicht für den Erhalt der Berufszulassung, die Vertraulichkeit für seine Mandanten und auch für die Integrität des Rechtssystems von entscheidender Bedeutung ist.
Was ist die Schweigepflicht eines Anwalts?
Die Schweigepflicht eines Anwalts, umgangssprachlich auch als Anwaltsgeheimnis bekannt, beschreibt das Verpflichtungsversprechen, konfidentielle Informationen, die im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung erhoben wurden, nicht offenzulegen. Diese Informationen können von einer rechtlichen Beratung, einer Vertretung in einem Gerichtsprozess oder sogar einer Form der Wirtschaftsberatung in Anspruch genommen werden. Generell gilt, dass der Anwalt nur dem Mandanten Rechenschaft ablegt und niemals andere Parteien über Dienstleistungen informiert.
Wann darf ein Anwalt seine Schweigepflicht brechen?
Es gibt ausnahmsweise Sonderregeln für das Brechen der Schweigepflicht eines Anwalts. In der Regel handelt es sich dabei um Situationen, in denen das Brechen der Schweigepflicht zum Wohle des Mandanten ist, üblich ist oder notwendig ist. Ein Anwalt darf zum Beispiel die Schweigepflicht brechen, um Gelder zu begleichen, die für die Verteidigung des Mandanten benötigt werden, oder um seine Integrität und Unabhängigkeit zu wahren. In manchen Fällen, in denen der Anwalt den Verdacht hegt, dass ein schweres Verbrechen vorliegt, kann er seine Schweigepflicht auch brechen und die Behörden alarmieren.
Weitere Fälle, in denen der Anwalt seine Schweigepflicht brechen darf
In einigen Fällen ist es gestattet, gesetzlich vorschrieben oder ist an die formalen Vorschriften für die Aufnahme einer angemessenen Verteidigung gebunden. Im Strafrecht ist es beispielsweise zulässig, gegen ein fair verhandeltes Strafverfahren zu kämpfen oder eine angemessene Verteidigung zu fordern. In Erbrechtsangelegenheiten ist es dem Anwalt gestattet, seine Mandanten entsprechend zu beraten, so dass sie den Erbschaftsprozess durchlaufen können. Manchmal darf er auch dann die Schweigepflicht brechen, wenn es sich um eine Abwendung einer schwerwiegenden Gefahr für die Klage handelt.