Kann ich ein Berliner Testament selbst schreiben?

Kann man ein Berliner Testament selbst schreiben? Der einfache Antwort lautet „Ja“. Es gibt einige wichtige Regeln und Vorschriften, die einzuhalten sind, um ein rechtsgültiges Berliner Testament zu schreiben, aber mit etwas Recherche und Mühe ist es möglich, selbstständig ein Berliner Testament zu errichten.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist die am weitesten verbreitete Form der letztwilligen Verfügung in Deutschland. Dieser Testaments-Typ ist eine besondere Art des gemeinschaftlichen Testaments für Ehepaare oder Lebenspartner. Beim Berliner Testament bestimmen die Erblasser gemeinsam einen Erben, und der andere Erblasser erhält ein Vorschussrecht, um auf den Nachlass zurückgreifen zu können.

Wer kann ein Berliner Testament schreiben?

Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich voll geschäftsfähig ist, ein Berliner Testament schreiben. In Deutschland ist nach dem BGB die Volljährigkeit erforderlich, andernfalls müssen zum Eröffnen eines Berliner Testaments die Zustimmung des gesetzlichen Vormunds eingeholt werden.

Wie kann man ein Berliner Testament selbst schreiben?

Ein rechtsgültiges Berliner Testament muss bestimmte rechtliche Vorschriften erfüllen. Ein Berliner Testament muss schriftlich, handschriftlich oder als notariell beurkundet aufgesetzt werden. Ein selbst erstelltes Berliner Testament ist nur gültig, wenn es folgendes beinhaltet:

Rechtliche Bestandteile eines Berliner Testaments

  • Daten der Erblasser, z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Verfügung über den Gesamtnachlass
  • Ausdrückliche Bestimmung des Erben oder der Erben
  • Unterschriften der Erblasser

Für weitere rechtliche Bestimmungen und Anforderungen ist es ratsam, sich durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Zu komplexen Erbsachen ist ebenfalls die Beratung durch einen Fachanwalt zu empfehlen.

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von Redaktion

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