Wie viel darf ich meinen Kindern steuerfrei vererben?

Viele Eltern möchten ihren Kindern so viel Zeit und Aufmerksamkeit wie möglich schenken. Die Möglichkeit, ihren Kindern nach dem Tod eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, ist eine Möglichkeit, sie zu fördern. Aber wie viel man seinen Kindern steuerfrei vererben kann, ist eine Frage, die viele Eltern sich stellen.

Grundsätzliches zur steuerfreien Vererbung an Kinder

Eine negative Bewertung erfolgt zunächst, wenn Eltern ihren Kindern Vermögen vererben. Um den Umfang der Erbschaftsteuerbescheide zu reduzieren, kann man die Vererbung entsprechend planen. So können Erben in Deutschland eine bestimmte Steuerfreigrenze in Anspruch nehmen. Diese Freigrenze gilt für Kinder auch steuerfrei. Zudem ist es möglich, den Freibetrag zu erhöhen, indem man den Erben eine Kopie des Erbvertrags vorlegt. Doch die Bandbreite der steuerfreien Verenrbung kann je nach Bundesland variieren. Beide Elternteile müssen ihren Kindern vererben, weshalb es wichtig ist, einen Erbvertrag aufzustellen. Bei vereinfachten Verträgen werden häufig gleiche Beträge an beide Elternteile vererbt.

Steuerfreier Betrag für ein Kind

Der steuerfreie Betrag an ein Kind beträgt in Deutschland derzeit 400.000 Euro. Es ist möglich, den Freibetrag zu erhöhen, indem man einen Erbvertrag abschließt, bei dem die Kinder einen entsprechenden Nachlass erhalten. Der Nachlass in solchen Fällen muss jedoch gleichmäßig zwischen allen Elternteilen aufgeteilt werden. Es ist auch wichtig zu wissen, dass bei mehreren Kindern ein Elternteil jeweils 800.000 Euro steuerfrei vererben kann, da jedes Kind einzeln in einem Erbvertrag erwähnt werden muss. Somit sind 1.600.000 Euro steuerfrei, die beide Elternteile vererben dürfen.

Fazit

Jedes Kind kann eine steuerfreie Erbschaft von bis zu 400.000 Euro erhalten, wobei beide Elternteile zusammen 1.600.000 Euro steuerfrei vererben können. Es ist möglich, den Freibetrag zu erhöhen, indem man einen Erbvertrag abschließt und einen individuellen Antrag stellt. Zu beachten ist, dass jedes Kind einzeln in einem Erbvertrag erwähnt werden muss und die Freigrenzen je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Dadurch ist es wichtig, die steuerliche Situation sorgfältig zu planen und ggf. einen Steuerberater hinzuzuziehen.

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von Redaktion

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