Die Mindestrente in Luxemburg beträgt 1150 Euro im Monat für Erwerbstätige, die mindestens 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet haben. Dies gilt für alle Arten von Arbeitnehmern, einschließlich Arbeitnehmern mit Teilzeitbeschäftigung.
Voraussetzungen für die Erlangung der Mindestrente
Um für die Mindestrente in Luxemburg berechtigt zu sein, müssen Sie mindestens 10 Jahre lang in Luxemburg versichert sein. Damit ist der Beitrag zur Luxemburger Sozialversicherung gemeint. Unabhängig davon, ob Sie als Beschäftigter direkt oder indirekt versichert waren oder einer besonderen Finanzierung unterworfen waren.
Eine weitere Voraussetzung um die Rente zu erhalten
In Luxemburg müssen Sie darüber hinaus ein Mindestalter von 65 Jahren haben und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Rente früher beziehen. Unabhängig davon, ob Sie als Ratsuchender beziehen möchten, ist eine Mindestrente von 1150 Euro im Monat für diejenigen, die mindestens 10 Jahre in Luxemburg gelebt und gearbeitet haben, nun für alle erwerbstätigen Personen gültig.