Hartz 4 ist ein Programm, das bedürftigen Menschen finanzielle Unterstützung bietet. Der Anspruchsberechtigte muss die Einkommensgrenze für Hartz 4 einhalten, seine Arbeitssuche nachweisen und so weiter.
Wie lange darf ich bei Hartz 4 krank sein?
Bei Hartz 4 Eingliederungsgesellschaften ist die Dauer der Krankheit festgelegt: Innerhalb eines Jahres gibt es eine 6-Wochen-Krankheitsrechnungszeit, die jedem kranken bzw. körperbehinderten Anspruchsberechtigten zusteht. In dieser Zeit bleiben den betroffenen Menschen ein Kleinkindbetreuungsgeld, Krankheiten und ein Sockelbetrag. Ferner können in dieser Zeit ein Ruhestandsgeld oder ein Aufwandsbudget auf Antrag bezahlt werden. Sollte die Krankheit länger als sechs Wochen dauern, muss ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden. Lebensbedrohliche Krankheiten können den Anspruchsberechtigten wiederum bis zu einem Jahr Krankengeld gewähren.
Hartz-4-Anspruchsberechtigte: Was habe ich zu beachten?
Die Hartz-4-Eingliederungsgesellschaften sehen vor, dass die Anspruchsberechtigten ärztliche Befunde und Berichte in Bezug auf den Krankheitsverlauf vorlegen müssen. Der behandelnde Arzt der betroffenen Person muss ebenso die Krankenstandszeit bestätigen. Während der Dauer der Krankheit muss ein Vorschlag unterbreitet werden, wie die Eingliederungsmaßnahmen fortgeführt werden können. Die eingereichten Dokumente sind zeitnah, d.h. am Tag des Antragseingangs, bei den Eingliederungsgesellschaften abzugeben.
Hartz 4 kann zwar Schutz und Rückhalt bei Krankheit bieten, allerdings sollten Anspruchsberechtigte die Regeln des Programms beachten und sich soweit wie möglich an geltendes Recht halten.